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Das ist keine Kunst!

Veröffentlicht am 02.05.2022

Ärgern Sie auch diese Schmierereien an Fassaden, Schildern, Stromverteilern und Parkbänken? Überall trifft man auf mehr oder weniger hässliche Hinterlassenschaften einiger Sprayer, die in Durmersheim und Würmersheim ihr Unwesen treiben.

Drastische Beispiele sieht man im Hexegässl, wo gleich mehrere Gebäude betroffen sind und sogar über Fassade und Fenster des Pfarrzentrums gesprüht wurde. 

 
Wer macht sowas und warum? 
Grundsätzlich gibt es drei Typen von Sprayern - zum einen die selbst ernannten Künstler, die meist einer Clique angehören und dort im Wettbewerb stehen, dann die politisch motivierten Täter und dann die jugendlichen Gelegenheitstäter, die einfach aus Spaß am Verbotenen zu Sprühlacken greifen. 
Allen gemeinsam ist: Die Malfläche sollte möglichst schon von weitem und von vielen Menschen zu sehen sein. Denn Sprayer wollen sich darstellen. Ihr Anspruch, mit den Illegalen Graffitis aufzufallen, macht sie jedoch auch empfindlich gegen das wiederholte Entfernen. Die Praxis zeigt, dass ein Sprayer nach zwei-, dreimaligem Entfernen seiner "Werke" meist die Lust verliert. Sprayer wünschen sich, dass ihre Machwerke dauerhaft erhalten bleiben. Diese Hoffnung sollte man durchkreuzen, indem man illegale Schmierereien rasch beseitigt.
 
Kein Kavaliersdelikt
Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden - Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dazu kommt oft auch noch ein verbotswidriges Betreten des Geländes, sodass zusätzlich ein Hausfriedensbruch vorliegt. Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. 
Mitgefangen, mitgehangen  - das heißt, wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen gestellt wird, jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme haftet. Das kann schnell sehr teuer werden - bei einer größeren beschädigten Fläche kommen z. B. mehrere Tausend Euro zusammen. Kurz: Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen, die Verursacher machen sich schadensersatzpflichtig und werden strafrechtlich verfolgt.
 

Handeln Sie als Zeugen oder Betroffene sofort!

Sehen Sie nicht weg, melden Sie Schäden am eigenen Haus oder verdächtige Machenschaften in der Nachbarschaft dem Ordnungsamt oder der Polizei! Stellen Sie Strafanzeige, denn nur so können die Täter dingfest und mögliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Blitzschnell haben Sprayer des Nachts eine Fläche mit Farbe verschmiert,  und die Beseitigung der Schäden, die sie anrichten, ist oft mühsam und aufwändig. Trotzdem gibt es zur schnellen Beseitigung dieser Machwerke keine Alternative! Denn verbleibende Farbschmierereien ziehen rasch neue nach sich und lassen die Reinigungskosten weiter ansteigen. Gleichzeitig senden sie Signale der Verwahrlosung und senken so die Lebensqualität in ganzen Wohnvierteln.

 

Gute Beleuchtung schützt vor allen möglichen illegalen Aktivitäten - denn wer etwas Verbotenes tut, will dabei nicht gern beobachtet werden. So ist eine ausreichende Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern rund um Haus und Grundstück nicht nur ein effektiver Schutz gegen Einbrecher. Sie schützt auch vor ungewollten Wand-Schmierereien. 

 

Und nicht zuletzt - Denken Sie mittelfristig über eine Hecke oder Fassadenbegrünung nach, denn nichts ist für Sprayer uninteressanter als eine begrünte Wand.