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Klimawandel: Schottergärten – Gärten des Grauens

Veröffentlicht am 14.11.2019

Seit einiger Zeit beliebt und damit immer häufiger zu beobachten sind die sog. Schottergärten. Nicht zu verwechseln mit den echten Steingär- ten, die natürliche Lebensräume nachbilden und entsprechend ange- passten Pflanzen- und Tierarten eine Heimat bieten sollen. Schottergär- ten sind geprägt von möglichst „sauberen“ Stein- und Kiesflächen, viel- leicht noch aufgelockert durch eine einsame Araukarie oder anderen Baum oder Busch, vielleicht noch garniert durch Plastikpflanzen. Warum machen das Gartenbesitzer so?

Erste Motivation dürfte sein, dass ein solcher Garten einen gewissen äs- thetischen Reiz ha- ben kann. Daran mag etwas sein. Die zweite und wohl stärkere Moti- vation ist in der Re- gel, dass solche Vorgärten pflege- leichter sein sollen.

Aber stimmt das eigentlich? Schon hier sind Zweifel angebracht. Zuge- geben: in einem Schottergarten muss zwar am Anfang kein Gras gemäht und Unkraut gejätet werden. Aber über kurz oder lang sammelt sich auch dort, wenn nicht ständig der Laubbläser läuft, Herbstlaub an, das zu Hu- mus wird und auf dem Flugsamen aller Art keimen. Dann ist wieder Gar- tenarbeit angesagt, wenn man nicht zu Glyphosat greifen will. Im Laufe der Jahre ist es dann ziemlich bald mit der Pflegeleichtigkeit vorbei!

Gegen den vordergründigen Vorteil der anfänglichen Pflegeleichtigkeit steht weiterhin, dass solche Gärten ein Totalausfall für die Natur sind und biologisch nahezu tot! Hier lebt fast nichts mehr. Im Grunde genom- men könnte man solche Flächen auch betonieren und grün anstreichen- dann hat man wenigstens noch etwas „Grün in der Stadt“. Unter ökolo- gischen Gesichtspunkten sind Schottergärten jedenfalls wirklich Gärten des Grauens! Wer dagegen seinen Garten im traditionellen Sinn ver- steht, nämlich als Lebensraum für sich und die Natur, wird andere Wege gehen!

Ein weiterer Grund spricht gegen die modernen Schottergärten, was ge- rade im heißen Sommer 2018 deutlich wurde: ein richtiger Garten mit Pflanzen sorgt für eine Verdunstungskälte und damit Kühlung der Um- gebung. Ein Schottergarten heizt sich auf und gibt diese Wärme in der nächsten Nacht wieder ab.

Und zum Schluss: Schottergärten sind im Grunde genommen illegal! Die Landesbauordnung schreibt im §9 Abs. 1 vor, dass die „nicht überbauten Grundstücke Grünflächen sein müssen, soweit diese Flächen nicht für andere zulässige Verwendung benötigt werden“. Unter Grünflächen sind Flächen mit Pflanzen gemeint. Ähnlich Anforderungen stellt das Lan- desnaturschutzgesetz. Mittlerweile schreiben auch viele neuere Bebau- ungspläne vor, wie und mit welchen Pflanzen die Freiflächen zu begrü- nen sind. Bitte denken Sie an all‘ dies bei Ihrer Gartengestaltung und machen Sie einen großen Bogen um die Gärten des Grauens! Möglichst naturnahe und blütenreiche Gartenflächen sind wichtig für die Insekten und für das Klima! Und Hand aufs Herz: sind blühende Wiesenflächen nicht doch schöner als sterile Schotterflächen?

Auszug mit Genehmigung von RA Gerold Steiner, BUND Stutensee, aus seinem Bericht im Heft „Haus und Garten“ 7/2019.
Sabine Bühlmann/ Gerold Steiner